Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) regelte die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Es führte das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Landesebene aus. Es wurde außer Kraft gesetzt und am 1. August 2021 durch das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) abgelöst.

§ 12 des Gesetzes regelte, dass jedes Kind Anspruch auf den Besuch eines Kindergartenplatzes hat. Das betraf lediglich eine Vormittagsbetreuung.

Weblinks

  • Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)

Einzelnachweise


Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen Kommentar

Branche Kindertageseinrichtung DGUV Publikationen

„Nein zum neuen KitaGesetz“ AWO Region Hannover

Kinder und Jugendkommission Niedersachsen Nds. Landesamt für

Kindertagespflege Niedersachsen Landtagsbeschluss zu Änderungen des